Produkt zum Begriff Schenkung:
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Opris, Robert: Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft
Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft , Bei der Übertragung von Vermögen ist es dringend geboten, stets die Steuerlast im Blick zu haben. Hier lässt sich vieles optimieren, allerdings ist das Gebiet unübersichtlich, kompliziert und schnelllebig. Das FamRZ-Buch ist ein kompakter Leitfaden zur Steueroptimierung bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen samt Beispielsfällen und Praxistipps. Eine verständliche Anleitung mit praxistauglichen Lösungen, nach Lebenssachverhalten und Zeitpunkten (vor/nach Erbfall) geordnet, u.a.: Privater Bereich: Steuerklasse - Freibeträge - Bewertung - Familienrecht (v.a. Güterstand) - Vorweggenommene Erbfolge - Steueroptimiertes Testieren - Lebensversicherungen - Ausschlagung - Pflichtteilsanspruch - Bankguthaben u.v.m. Unternehmensnachfolge: Steuerbefreiung nach §§ 13a ff. ErbStG - Vorweggenommene Erbfolge - Unternehmertestament - Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen - Realteilung - Ausscheiden gegen Abfindung - Verfügung Nachlass/Erbteil u.v.m. Gefahrenquellen: Latente Ertragsteuer (u.a. Betriebsaufspaltung, Spekulationsfristen) - latente Umsatz- und Grunderwerbsteuer - verlorene Verlustvorträge - internationale Aspekte u.v.m. Die neuen, spezialisierten Autoren haben den Band grundlegend aktualisiert, inkl. MoPeG (seit 1.1.2024). Fazit: Eine wertvolle Hilfe für Berater wie auch für interessierte Laien. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung (Wimmer, Luca)
Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung , Während das deutsche Recht eine Beachtlichkeit des Motivirrtums nur für letztwillige Verfügungen kennt, ist im französischen und österreichischen Recht der Motivirrtum auch bei Schenkungen beachtlich. Dieser Unterschied bei der Lösung einer zeitlosen Problemstellung ist angesichts des gemeinsamen Ursprungs der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen im römischen Recht bemerkenswert. Wie haben sich diese gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Frankreich und Österreich entwickelt? Wie werden sie heute in Wissenschaft und Praxis gehandhabt? Und haben Rechtsprechung und Lehre in Deutschland funktionale Ersatztatbestände für eine Motivirrtumsanfechtung von Schenkungen geschaffen? Diese Fragen beantwortet Luca Wimmer aus rechtshistorischer und -vergleichender Perspektive und unterzieht die Lösung des deutschen Rechts einer kritischen Würdigung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230511, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht##, Autoren: Wimmer, Luca, Auflage: 23000, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Freigiebigkeit; Naturrecht; Scholastik; Testament; unbenannte Zuwendung, Fachschema: Recht / Römisches Recht~Römisches Recht~Rom (Staat, Reich) / Römisches Recht~Rechtsgeschichte~Rechtsvergleich~International (Recht)~Internationales Recht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Familienrecht~Sachenrecht~Erbrecht, Fachkategorie: Rechtsvergleichung~Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht~Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz~Rechtsgeschichte~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein~Familienrecht~Immobiliarrecht, allgemein~Erbrecht, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Internationales und ausländ. Recht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Römisches Recht, Seitenanzahl: XXII, Seitenanzahl: 266, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG, Länge: 232, Breite: 153, Höhe: 16, Gewicht: 444, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783161623288, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK,
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Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue
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Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.
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Wann ist eine Schenkung keine Schenkung?
Eine Schenkung ist keine Schenkung, wenn sie unter Zwang oder Druck erfolgt. Wenn der Schenker gezwungen wird, etwas zu verschenken, kann dies nicht als freiwillige Schenkung betrachtet werden. Ebenso kann eine Schenkung angefochten werden, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in der Lage war, vernünftig zu handeln, beispielsweise aufgrund von Geisteskrankheit oder Betrunkenheit. Zudem kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte den Schenker arglistig getäuscht hat oder die Schenkung unter falschen Vorwänden erfolgte. In solchen Fällen kann die Schenkung vor Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden.
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Wie Schenkung melden?
Um eine Schenkung zu melden, müssen Sie in der Regel eine Schenkungssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. In dieser Erklärung müssen Sie alle relevanten Informationen zur Schenkung angeben, wie z.B. den Wert des Geschenks und den Bezug zwischen Schenkendem und Beschenktem. Es ist wichtig, dass Sie die Fristen für die Meldung einer Schenkung einhalten, da andernfalls Strafen drohen können. Falls Sie unsicher sind, wie Sie eine Schenkung korrekt melden sollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden, um professionelle Hilfe zu erhalten.
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Wann Schenkung anzeigen?
Wann sollte eine Schenkung angezeigt werden? Dies hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land ab. In vielen Ländern müssen Schenkungen über einem bestimmten Betrag dem Finanzamt gemeldet werden. Es ist ratsam, sich über die geltenden Regelungen zu informieren, um mögliche Strafen oder Steuernachzahlungen zu vermeiden. Zudem kann es sinnvoll sein, die Schenkung auch aus rechtlichen Gründen anzuzeigen, um mögliche Streitigkeiten oder Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig über die Anzeigepflichten und rechtlichen Konsequenzen von Schenkungen zu informieren.
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Ist Schenkung Zugewinn?
Ist Schenkung Zugewinn? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zeitpunkt der Schenkung und dem Güterstand der Eheleute. In der Regel zählt eine Schenkung nicht zum Zugewinn, da sie als unentgeltliche Zuwendung betrachtet wird. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn die Schenkung in einem bestimmten Zeitraum vor der Scheidung erfolgt ist und als Versuch gewertet wird, den Zugewinnausgleich zu umgehen. Es ist daher ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Schenkungen im Falle einer Scheidung keine Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich haben.
Ähnliche Suchbegriffe für Schenkung:
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Frubiase Sport Ausdauer 440 G
Produkteigenschaften: Bezeichnung: Nahrungsergänzungsmittel mit einer Zuckerart (Palatinose) und Süßungsmitteln Verwendung/Anwendung/Verzehrempfehlung: Einmal täglich 40 g (ca.2 gehäufte Esslöffel) in stillem Wasser unter Rühren auflösen und trinken. Wenn das Brausepulver in 500 ml Wasser aufgelöst wird, erhält man eine isotonische Lösung, die eine optimale Aufnahme gewährleistet. Nährwertdeklaration: Nährwerte pro 40 g pro 100 g Brennwert 514 kJ/123 kcal 1286 kJ/307 kcal Fett, davon 0 g 0 g o gesättigte Fettsäuren 0 g 0 g Kohlenhydrate, davon 26,0 g 65,1 g o Zucker 25,9 g 64,8 g Eiweiß 0 g 0 g Kochsalz 0 g 0 g Salz 0 g 0 g Nährstoffe pro 40 g %NRV* Palatinose 27,4 g ** Vitamin D3 5,0 μg 100% Vitamin B1 4,2 mg 380% Vitamin B2 4,8 mg 340% Niacin 54 mg (NE) 340% Pantothensäure 18 mg 300% Vitamin B6 6,0 mg 430% Folsäure 600 μg 300% Biotin 450 μg 900% Vitamin B12 3,0 μg 120% Vitamin C 180 mg 225% Vitamin E 30 mg (alpha-TE) 250% Calcium 500 mg 63% Kalium 500 mg 25% Magnesium 350 mg 93% Eisen 5,0 mg 36% Zink 5,0 mg 50% Jod 90 μg 60% * Referenzmenge für die tägliche Zufuhr gemäß EU-Verordnung 1169/2011. ** Keine Angaben vorhanden. Zutaten: Isomaltulose* (Palatinose 68,45%), Säuerungsmittel Citronensäure, Kaliumhydrogenphosphat, Magnesiumhydroxidcarbonat, Calciumcarbonat, Säureregulator Trinatriumcitrat Dihydrat, Säureregulator Natriumhydrogencarbonat, L-Ascorbinsäure (Vitamin C), Aroma ( Limette), Nicotinamid (Niacin), DL-alpha-Tocopherylacetat (Vitamin E), Calcium-D-Pantothenat (Pantothensäure), Eisensulfat, Zinksulfat, Pyridoxinhydrochlorid (Vitamin B6), Riboflavin-5-Phosphat (Vitamin B2), Thiaminhydrochlorid (Vitamin B1), Süßstoff Natrium-Cyclamat, Pteroylmonoglutaminsäure (Folsäure), Biotin, Kaliumiodid, Cholecalciferol (Vitamin D3), Cyanocobalamin (Vitamin B12). * Isomaltulose ist eine Glucose -und Fruktosequelle. Allergene: keine Nettofüllmenge: 440 g Brausepulver Aufbewahrungsbedingungen: Kühl (ư°C bis ქ°C) und trocken lagern. Ursprungsland des Lebensmittels: Deutschland Anschrift des Herstellers: Stada Consumer Health Deutschland GmbH Stadastraße 2 - 18 61118 Bad Vilbel Weitere Hinweise: Das Produkt ist für Kinder unter 4 Jahren nicht geeignet. Nur in der Apotheke erhältlich. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise. Für kleine Kinder unzugänglich aufbewahren. Quelle: Angaben der Packungsbeilage Stand: 04/2023
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Anwendungsgebiet von Frubiase Sport Ausdauer Pulver für SportgetränkeWie alle frubiase® Produkte enthält auch Frubiase Sport Ausdauer Pulver für Sportgetränke eine gezielte und optimal dosierte Kombination aus Mineralstoffen, Vitaminen und Spurenelementen, die aktive Menschen mit genau den Nährstoffen versorgt, die sie beim Sport verbrauchen und ausschwitzen. Frubiase Sport Ausdauer Pulver für Sportgetränke hat noch eine Besonderheit: Es enthält das Kohlenhydrat PalatinoseTM, das dem Körper über einen langen Zeitraum Energie liefern kann und ihn somit optimal bei langen Ausdauereinheiten unterstützt (Holub 2010). Frubiase Sport Ausdauer Pulver für Sportgetränke wurde gemeinsam mit Sportwissenschaftlern und Medizinern der Deutschen Sporthochschule Köln speziell für sportlich aktive Menschen entwickelt. Die einzige Sportuniversität Deutschlands forscht und lehrt seit mehr als 50 Jahren in allen medizinisch‐ naturwissenschaftlichen Disziplinen der Sportwissenschaft. Zusammen mit dem Dopinglabor des Instituts für Biochemie ist sie zudem aktiv im internationalen Kampf gegen Doping tätig. Wirkungsweise von Frubiase Sport Ausdauer Pulver für SportgetränkeNach der Einnahme von zuckerhaltigen Lebensmitteln und Getränken steigt der Blutzuckerspiegel schnell an, fällt allerdings rasch wieder ab. Dem Körper steht somit nur für kurze Zeit Energie zur Verfügung. Frubiase Sport Ausdauer Pulver für Sportgetränke enthält anstelle von Zucker das Kohlenhydrat PalatinoseTM, auch Isomaltulose genannt. Dies ist ein niedrig glykämisches Kohlenhydrat. Mit einem glykämischen Index von nur 32 (bei Dextrose liegt dieser bei 100) liefert es die gleiche Menge Energie wie Zucker, lässt den Blutzuckerspiegel jedoch weniger stark ansteigen (Holub 2010). Er bleibt stabil und gewährleistet so, dass dem Körper die Energie aus PalatinoseTM über einen längeren Zeitraum zur Verfügung steht (König 2016). Das ist besonders
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Ist Nießbrauch eine Schenkung?
Ist Nießbrauch eine Schenkung? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da Nießbrauch und Schenkung zwei unterschiedliche rechtliche Konzepte sind. Beim Nießbrauch erhält eine Person das Recht, eine Immobilie oder ein Vermögen zu nutzen, ohne es zu besitzen. Bei einer Schenkung hingegen überträgt der Schenker sein Eigentum freiwillig und ohne Gegenleistung auf den Beschenkten. Es ist jedoch möglich, dass eine Schenkung mit einem Nießbrauchrecht verbunden wird, was rechtliche und steuerliche Auswirkungen haben kann. Letztendlich hängt die Einordnung als Schenkung oder Nießbrauch von den konkreten Umständen des Falls ab und sollte im Zweifelsfall von einem Rechtsexperten geklärt werden.
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Wer muss Schenkung melden?
In Deutschland müssen Schenkungen grundsätzlich vom Beschenkten beim Finanzamt gemeldet werden. Dies dient dazu, dass das Finanzamt die Schenkungssteuer festsetzen kann, falls diese anfällt. Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn der Wert der Schenkung einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Es ist wichtig, dass die Schenkung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt gemeldet wird, da sonst Säumniszuschläge drohen können. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen zur Schenkungssteuer und zur Meldepflicht beim Finanzamt zu informieren, um mögliche Bußgelder oder Strafen zu vermeiden.
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Was kostet eine Schenkung?
Eine Schenkung kann unterschiedliche Kosten verursachen, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Wert des geschenkten Vermögens, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem sowie dem jeweiligen Steuerrecht. In einigen Ländern können Schenkungen steuerfrei sein, solange bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden. In anderen Ländern können jedoch Schenkungssteuern anfallen, die je nach Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis variieren. Es ist daher ratsam, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Was kostet eine Schenkung in Ihrem konkreten Fall?
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Wer erbt bei Schenkung?
Bei einer Schenkung erbt grundsätzlich niemand, da es sich um eine freiwillige Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten handelt. Der Beschenkte erhält das Vermögen direkt vom Schenker, ohne dass es durch einen Erbfall weitergegeben wird. Es gibt jedoch bestimmte Regelungen, die beachtet werden müssen, um sicherzustellen, dass die Schenkung rechtlich wirksam ist und keine erbrechtlichen Ansprüche verletzt werden. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Formvorschriften und die Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen. Wer letztendlich von einer Schenkung profitiert, hängt also von den individuellen Umständen und Vereinbarungen ab.
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